Finanzlexikon
In der Finanzwelt finden sich zahlreiche Begriffe, Abkürzungen, Definitionen und Formeln, welche nicht selbsterklärend sind.
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
Bankkredit
Banken unterscheiden zwischen kurzfristigen Betriebskrediten (Fälligkeit bis ein Jahr) zur Finanzierung des Umlaufvermögens oder langfristigen Investitionskrediten zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Bankdarlehen
gewähren Banken zur langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens. Möglich ist eine Rückzahlung mit Raten oder einmalig am Ende der Laufzeit. Zinssätze: steigen üblicherweise mit Höhe der Laufzeit, es lohnt sich, die Konditionen der verschiedenen Banken zu vergleichen. Bei durchschnittlicher Bonität wird ein Festkredit mit drei Jahren Laufzeit zwischen 2 bis 4,5 % verzinst (Stand 2006).
Business Angels
Arbeiten ähnlich wie Venture Capital-Gesellschaften, allerdings auf bescheidenerem Niveau. Meistens handelt es sich um erfolgreiche Geschäftsleute, die bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgestiegen sind und Unternehmen in der Startphase als Berater und Mentoren begleiten.
Eigenkapital
Ist das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital. Dazu zählen Geld- und Sacheinlagen (z.B. Liegenschaften) sowie Einlagen von Investoren (Ertrag ist vom Unternehmenserfolg abhängig).
Bei Einzelunternehmen ist von Gesetz wegen das Eigenkapital vollständig aus eigenen Mitteln einzubringen. Dritte dürfen sich nur über Darlehen am Unternehmen beteiligen.
In Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sind Dritte über das Eigenkapital beteiligt.
Bei den Kapitalgesellschaften sind beide Varianten möglich.Grundsätzlich sollte das Eigenkapital so hoch wie möglich sein. Liegt es unter 20 % kann man davon ausgehen, dass allein der Zinsaufwand das Unternehmen ruiniert.Eigenmittel kann man aus Ersparten oder aus Sacheinlagen (z.B. Computer, Mobilien, Fahrzeuge usw.) generieren. Da man damit rechnen muss, dass das eigene Unternehmen nicht sofort Umsätze generiert, muss man unbedingt eine Reserve von drei bis sechs Monatslöhnen einrechnen.Als Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist man nicht mehr der obligatorischen Pensionsvorsorge angeschlossen. Das Guthaben bei der Pensionskasse kann bar (Mindestbetrag CHF 20.000.-) bezogen werden. Dazu benötigt man eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder einen Auszug aus dem Handelsregister. Das gleiche gilt für Gelder aus der gebundenen Vorsorge 3a. Die vorzeitige Auszahlung ist unkompliziert, es sind auch kleinere Beträge als CHF 20.000.- möglich).
Besteht eine Privatliegenschaft ist ein Hypothekarkredit sinnvoll. Diese sind meist günstiger als Geschäftskredite.
Soll eine Privatliegenschaft in das Geschäftsvermögen übernommen werden, muss man die steuerlichen Folgen abklären. Es fallen Handänderungs- und Notariatsgebühren und eventuell auch Grundstücksgewinnsteuern an. Ein allfälliger späterer Verkauf der Immobilie wäre als Kapitalgewinn steuerpflichtig.
Werden Mobilien oder Immobillien zu einem tieferen Wert als den Marktwert eingebracht, werden stille Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Realwert) gebildet. Die Banken akzeptieren diese Form von Eigenkapital. Ist man zu einem Verkauf gezwungen, schwindet der Wert der stillen Reserven.
Sind Wertschriften vorhanden, sollte man sich einen Verkauf überlegen. Auch eine Belehnung wäre möglich (Lombardkredit), jedoch ist dies nur bis 50 % des aktuellen Kurswertes möglich und die Zinsen liegen bei 5 bis 8 %.Familie und Freunde können sich an der Unternehmung als stiller Teilhaber ohne Haftung beteiligen.Entscheidet man sich aus der Arbeitslosigkeit für die Selbständigkeit, unterstützen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)Selbständige mit bis zu 90 Taggeldern, während derer man keine Stellensuche nachweisen muss.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kann Garantien gegenüber Bürgschaftsgenossenschaft übernehmen. Dies ist jedoch nur VOR der Firmengründung möglich, weil die ALV für Selbständige nicht mehr zuständig ist.
Fremdkapital
Wird von Gläubigern zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt. Sie erhalten in der Regel Zinsen und am Ende der Laufzeit den geliehenen Betrag zurück. Dazu gehören Darlehen, Bankkredite, Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen)
Fremdkapital
Stellen Dritte der Unternehmung zeitlich begrenzt zur Verfügung (z.B. Darlehen). Sie erhalten dafür Zinsen und am Ende der Laufzeit das geliehene Kapital.
Die „goldene Bilanzregel“ verlangt, dass langfristige Investitionen mit langfristigem Kapital finanziert werden. Nur kurzfristig fällige Zahlungen können auch kurzfristig finanziert werden (Fristenkongruenz).
Goldene Bilanzregel
Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital soll den festen und langfristigen Kapitalbedarf (z.B. Maschinen, Immobilien) decken. Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital soll den kurzfristigen Kapitalbedarf (z.B. Warenvorräte, flüssige Mittel, Kundenforderungen) decken. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Grundsatz der Fristenparallelität oder Fristenkongruenz (Max Boemle, Unternehmensfinanzierung, 12. Auflage 1998, Verlag SKV)
Investoren
Stellen Geld in Form von Eigenkapitalfinanzierung zur Verfügung und erwarten einen Anteil am Unternehmenserfolg. Meist steigen die Investoren erst ein, wenn die Firma genügend Substanz aufweist und sich am Markt etabliert hat. Die Kantonalbanken – die einzigen Finanzinstitute, die noch in der Eigenkapitalfinanzierung tätig sind – beschränken sich auf Investitionen in der Höhe von CHF 50.000.- bis CHF 500.000.-
Risiko- bzw. Gesellschaftskapital, dessen Ertrag – anders als bei Darlehen – vom Unternehmenserfolg abhängt, gehört zum Eigenkapital.
Vor allem die Kantonalbanken sind im Gegensatz zu den meisten anderen Finanzinstituten noch in der Eigenkapitalfinanzierung tätig. Die Zürcher Kantonalbank arbeitet mit Venture Capital-Gesellschaften zusammen. Mit diesen finanziert sie Beträge zwischen CHF 50.000.- bis CHF 500.000.-.
Investition
Vom spätlateinischen investire und bedeutet einkleiden, ausstatten. Die Unternehmung wird mit den erforderlichen materiellen und immateriellen Vermögenswerten – Gebäude, Maschinen, Mobilien, Rohstoffe usw. „ausgestattet“. Anders ausgedrückt wird Kapital langfristig und zukunftgerichtet eingesetzt.
Kontokorrentkredit:
sichert kurzfristig die Liquidität und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Höhe der Kreditlimite und der Zinsen (zwischen 4 – 7 %, Stand Anfang 2006) hängt vom Rating der Unternehmung ab. Quartalsweise fällt zusätzlich eine Kommission auf den höchsten oder durchschnittlich beanspruchten Kreditbetrag an. Die Konditionen müssen mit den Banken verhandelt werden.
Neben Kontokorrentkrediten können auch feste Vorschüsse mit Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten gewährt werden.
Lieferantenkredite und Kundenanzahlungen
Entstehen in der Regel erst nach einer gewissen Frist und spielen für Unternehmensgründungen daher eine untergeordnete Rolle.
Leasing
Bezieht sich auf Investitionsgüter. Dienstleistungsunternehmen sind in der Regel nicht anlageintensiv, daher wird auch diese Form der Fremdfinanzierung keine grosse Rolle spielen.
Vorstellbar wäre es, z.B. die EDV-Anlage zu leasen. Dabei bleibt die Anlage Eigentum der Leasingfirma, die sie gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung stellt. Meist enthalten Leasingverträge eine Kaufoption, sodass die Anlagen am Ende der Laufzeit gegen einen bestimmten Restpreis (Restwert) übernommen werden
Risikoadjustiertes Pricing
Kreditkonditionen werden dem individuellen Risiko angepasst. Basis ist die Ertragskraft des Unternehmens. Ergebnis ist ein Bonitätsrating.
Venture Capital
Risiko- oder Wagniskapital. Wird von so genannten Venture Capital-Gesellschaften ohne grosse Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Die Finanzgesellschaften beteiligen sich am Gesellschaftskapital und erhoffen sich daraus grosse Gewinne. Chancen haben jedoch nur wachstumsstarke Unternehmen, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie mittelfristig grosse Umsätze tätigen und einen Kapitalbedarf von mehreren Millionen Franken haben. Venture Capital-Gesellschaften verstehen sich als Partner während der Aufbauphase.
Venture Capital-Gesellschaften
Beteiligen sich am Gesellschaftskapital und erhoffen sich daraus grosse Gewinne. Die Mittel werden meist ohne grosse Sicherheiten gewährt. Chancen haben jedoch nur wachstumsstarke Unternehmen, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie mittelfristig grosse Umsätze tätigen und einen Kapitalbedarf von mehreren Millionen Franken haben. Venture Capital-Gesellschaften verstehen sich als Partner während der Aufbauphase.
(Quelle: KMU Portal, www.kmu.admin.ch )
In der Finanzwelt finden sich zahlreiche Begriffe, Abkürzungen, Definitionen und Formeln, welche nicht selbsterklärend sind.
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
Bankkredit
Banken unterscheiden zwischen kurzfristigen Betriebskrediten (Fälligkeit bis ein Jahr) zur Finanzierung des Umlaufvermögens oder langfristigen Investitionskrediten zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Bankdarlehen
gewähren Banken zur langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens. Möglich ist eine Rückzahlung mit Raten oder einmalig am Ende der Laufzeit. Zinssätze: steigen üblicherweise mit Höhe der Laufzeit, es lohnt sich, die Konditionen der verschiedenen Banken zu vergleichen. Bei durchschnittlicher Bonität wird ein Festkredit mit drei Jahren Laufzeit zwischen 2 bis 4,5 % verzinst (Stand 2006).
Business Angels
Arbeiten ähnlich wie Venture Capital-Gesellschaften, allerdings auf bescheidenerem Niveau. Meistens handelt es sich um erfolgreiche Geschäftsleute, die bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgestiegen sind und Unternehmen in der Startphase als Berater und Mentoren begleiten.
Eigenkapital
Ist das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital. Dazu zählen Geld- und Sacheinlagen (z.B. Liegenschaften) sowie Einlagen von Investoren (Ertrag ist vom Unternehmenserfolg abhängig).
Bei Einzelunternehmen ist von Gesetz wegen das Eigenkapital vollständig aus eigenen Mitteln einzubringen. Dritte dürfen sich nur über Darlehen am Unternehmen beteiligen.
In Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sind Dritte über das Eigenkapital beteiligt.
Bei den Kapitalgesellschaften sind beide Varianten möglich.Grundsätzlich sollte das Eigenkapital so hoch wie möglich sein. Liegt es unter 20 % kann man davon ausgehen, dass allein der Zinsaufwand das Unternehmen ruiniert.Eigenmittel kann man aus Ersparten oder aus Sacheinlagen (z.B. Computer, Mobilien, Fahrzeuge usw.) generieren. Da man damit rechnen muss, dass das eigene Unternehmen nicht sofort Umsätze generiert, muss man unbedingt eine Reserve von drei bis sechs Monatslöhnen einrechnen.Als Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist man nicht mehr der obligatorischen Pensionsvorsorge angeschlossen. Das Guthaben bei der Pensionskasse kann bar (Mindestbetrag CHF 20.000.-) bezogen werden. Dazu benötigt man eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder einen Auszug aus dem Handelsregister. Das gleiche gilt für Gelder aus der gebundenen Vorsorge 3a. Die vorzeitige Auszahlung ist unkompliziert, es sind auch kleinere Beträge als CHF 20.000.- möglich).
Besteht eine Privatliegenschaft ist ein Hypothekarkredit sinnvoll. Diese sind meist günstiger als Geschäftskredite.
Soll eine Privatliegenschaft in das Geschäftsvermögen übernommen werden, muss man die steuerlichen Folgen abklären. Es fallen Handänderungs- und Notariatsgebühren und eventuell auch Grundstücksgewinnsteuern an. Ein allfälliger späterer Verkauf der Immobilie wäre als Kapitalgewinn steuerpflichtig.
Werden Mobilien oder Immobillien zu einem tieferen Wert als den Marktwert eingebracht, werden stille Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Realwert) gebildet. Die Banken akzeptieren diese Form von Eigenkapital. Ist man zu einem Verkauf gezwungen, schwindet der Wert der stillen Reserven.
Sind Wertschriften vorhanden, sollte man sich einen Verkauf überlegen. Auch eine Belehnung wäre möglich (Lombardkredit), jedoch ist dies nur bis 50 % des aktuellen Kurswertes möglich und die Zinsen liegen bei 5 bis 8 %.Familie und Freunde können sich an der Unternehmung als stiller Teilhaber ohne Haftung beteiligen.Entscheidet man sich aus der Arbeitslosigkeit für die Selbständigkeit, unterstützen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)Selbständige mit bis zu 90 Taggeldern, während derer man keine Stellensuche nachweisen muss.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kann Garantien gegenüber Bürgschaftsgenossenschaft übernehmen. Dies ist jedoch nur VOR der Firmengründung möglich, weil die ALV für Selbständige nicht mehr zuständig ist.
Fremdkapital
Wird von Gläubigern zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt. Sie erhalten in der Regel Zinsen und am Ende der Laufzeit den geliehenen Betrag zurück. Dazu gehören Darlehen, Bankkredite, Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen)
Fremdkapital
Stellen Dritte der Unternehmung zeitlich begrenzt zur Verfügung (z.B. Darlehen). Sie erhalten dafür Zinsen und am Ende der Laufzeit das geliehene Kapital.
Die „goldene Bilanzregel“ verlangt, dass langfristige Investitionen mit langfristigem Kapital finanziert werden. Nur kurzfristig fällige Zahlungen können auch kurzfristig finanziert werden (Fristenkongruenz).
Goldene Bilanzregel
Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital soll den festen und langfristigen Kapitalbedarf (z.B. Maschinen, Immobilien) decken. Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital soll den kurzfristigen Kapitalbedarf (z.B. Warenvorräte, flüssige Mittel, Kundenforderungen) decken. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Grundsatz der Fristenparallelität oder Fristenkongruenz (Max Boemle, Unternehmensfinanzierung, 12. Auflage 1998, Verlag SKV)
Investoren
Stellen Geld in Form von Eigenkapitalfinanzierung zur Verfügung und erwarten einen Anteil am Unternehmenserfolg. Meist steigen die Investoren erst ein, wenn die Firma genügend Substanz aufweist und sich am Markt etabliert hat. Die Kantonalbanken – die einzigen Finanzinstitute, die noch in der Eigenkapitalfinanzierung tätig sind – beschränken sich auf Investitionen in der Höhe von CHF 50.000.- bis CHF 500.000.-
Risiko- bzw. Gesellschaftskapital, dessen Ertrag – anders als bei Darlehen – vom Unternehmenserfolg abhängt, gehört zum Eigenkapital.
Vor allem die Kantonalbanken sind im Gegensatz zu den meisten anderen Finanzinstituten noch in der Eigenkapitalfinanzierung tätig. Die Zürcher Kantonalbank arbeitet mit Venture Capital-Gesellschaften zusammen. Mit diesen finanziert sie Beträge zwischen CHF 50.000.- bis CHF 500.000.-.
Investition
Vom spätlateinischen investire und bedeutet einkleiden, ausstatten. Die Unternehmung wird mit den erforderlichen materiellen und immateriellen Vermögenswerten – Gebäude, Maschinen, Mobilien, Rohstoffe usw. „ausgestattet“. Anders ausgedrückt wird Kapital langfristig und zukunftgerichtet eingesetzt.
Kontokorrentkredit:
sichert kurzfristig die Liquidität und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Höhe der Kreditlimite und der Zinsen (zwischen 4 – 7 %, Stand Anfang 2006) hängt vom Rating der Unternehmung ab. Quartalsweise fällt zusätzlich eine Kommission auf den höchsten oder durchschnittlich beanspruchten Kreditbetrag an. Die Konditionen müssen mit den Banken verhandelt werden.
Neben Kontokorrentkrediten können auch feste Vorschüsse mit Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten gewährt werden.
Lieferantenkredite und Kundenanzahlungen
Entstehen in der Regel erst nach einer gewissen Frist und spielen für Unternehmensgründungen daher eine untergeordnete Rolle.
Leasing
Bezieht sich auf Investitionsgüter. Dienstleistungsunternehmen sind in der Regel nicht anlageintensiv, daher wird auch diese Form der Fremdfinanzierung keine grosse Rolle spielen.
Vorstellbar wäre es, z.B. die EDV-Anlage zu leasen. Dabei bleibt die Anlage Eigentum der Leasingfirma, die sie gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung stellt. Meist enthalten Leasingverträge eine Kaufoption, sodass die Anlagen am Ende der Laufzeit gegen einen bestimmten Restpreis (Restwert) übernommen werden
Risikoadjustiertes Pricing
Kreditkonditionen werden dem individuellen Risiko angepasst. Basis ist die Ertragskraft des Unternehmens. Ergebnis ist ein Bonitätsrating.
Venture Capital
Risiko- oder Wagniskapital. Wird von so genannten Venture Capital-Gesellschaften ohne grosse Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Die Finanzgesellschaften beteiligen sich am Gesellschaftskapital und erhoffen sich daraus grosse Gewinne. Chancen haben jedoch nur wachstumsstarke Unternehmen, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie mittelfristig grosse Umsätze tätigen und einen Kapitalbedarf von mehreren Millionen Franken haben. Venture Capital-Gesellschaften verstehen sich als Partner während der Aufbauphase.
Venture Capital-Gesellschaften
Beteiligen sich am Gesellschaftskapital und erhoffen sich daraus grosse Gewinne. Die Mittel werden meist ohne grosse Sicherheiten gewährt. Chancen haben jedoch nur wachstumsstarke Unternehmen, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie mittelfristig grosse Umsätze tätigen und einen Kapitalbedarf von mehreren Millionen Franken haben. Venture Capital-Gesellschaften verstehen sich als Partner während der Aufbauphase.
(Quelle: KMU Portal, www.kmu.admin.ch )