Inkassodienste
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen (Zession). Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner dann tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. Mit dem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist unzulässig. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze. Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen".
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Tätigkeit der Inkassobüros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang; wer nicht über die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zuständig für die Erteilung der Inkassoerlaubnis ist der Präsident des Landgerichts oder der Präsident des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat.
Vielfach arbeiten Inkassobüros mit Privatdetektiven und/oder Anwaltskanzleien zusammen. Die Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien ist die Regel, weil Inkassounternehmen nur außergerichtlich tätig sein dürfen. Um offene Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigt das Inkassounternehmen einen sogenannten Schuld- oder Vollstreckungstitel. Dieser kann durch Klage vor Gericht oder über das gerichtliche Mahnverfahren erlangt werden.
Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro handelt dann aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, verbleibt beim Gläubiger.
Der Gläubiger verkauft seine Forderung (mit einem Abschlag) an das Inkassobüro. Das Inkassobüro handelt aufgrund einer Abtretungserklärung des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, übernimmt das Inkassobüro.
Arbeitsweise von Inkassobüros
Typische Arbeitsmethoden von Inkassobüros sind:
Den Schuldner durch wiederholte briefliche, telefonische oder persönliche Mahnungen zur Zahlung zu bewegen,
durch Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeizuführen,
die Information des Schuldners über mögliche juristische Folgen seiner Säumigkeit (Klage, Pfändung usw.),
das Auffinden von Werten, die sich im Eigentum des Schuldners befinden und dem Gerichtsvollzieher für eine Pfändung empfohlen werden, z.B. vom Schuldner versteckter Schmuck oder Bankkonten
das Verwerten von Kreditsicherheiten
das Aushandeln und Abwickeln von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen
Statistik Inkassobüros
Es gibt derzeit in Deutschland ca. 750 zugelassene Inkassobüros. Ca. 2/3 sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. Nach Angabe des Verbandes wird ein Forderungsvolumen von über 22 Milliarden Euro bewegt. Bei frischen Forderungen liegt die Realisierungsquote bei 50 Prozent.
Kosten des Inkassos
Befindet sich der Schuldner bei Beauftragung eines Inkassobüros bereits in Zahlungsverzug, so hat der Schuldner auch die berechtigten Kosten des Inkassobüros zu tragen.
Die Höhe der Inkassogebühren ist häufig umstritten[1]. Diskutiert werden folgende Aspekte:
Oftmals ist neben der Einschaltung des Inkassobüros auch noch die Einschaltung eines Anwalts notwendig. In diesen Fällen ist lediglich die Berechnung der Anwaltskosten zulässig.
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten existiert für Inkassobüros in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Gebührenstruktur (anders z.B. in Österreich). Inkassobürokosten analog den Rechtsanwaltsgebühren werden im allgemeinen als zulässig erachtet.
Sofern diese von Inkassobüros rechtswidrig zu ungunsten des Schuldners berechnet empfehlen Verbraucherschützer, zunächst nur die Hauptforderung inkl. Zinsen und den unstrittigen Gebühren zu bezahlen.
Bei Kleinbeträgen stehen die so berechneten Gebühren oftmals in einem krassen Mißverhältnis zur Hauptforderung. Bei Beträgen unter 20 € kann es leicht vorkommen, dass die Inkassokosten die Hauptforderung übersteigen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren können die Kosten für die Tätigkeit des Inkassobüros - ähnlich wie Mahngebühren - ganz oder teilweise dem Schuldner auferlegt werden, da das Mahngericht lediglich prüft, ob verlangte Inkassokosten nicht völlig aus dem Rahmen fallen; das Mahngericht prüft jedoch nicht, ob Inkassokosten unzulässigerweise neben vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend gemacht werden. Gegen unzulässige oder überhöhte Inkassokosten im Mahnbescheid kann sich der Schuldner durch einen Teilwiderspruch wehren.
Vorwurf der Kostentreiberei
In der Vergangenheit sind große Gläubiger (insb. Banken) dazu übergegangen, das Inkasso an Inkassobüros auszulagern. Einer der Gründe war, dass die externen Kosten des Inkassobüros auf den Schuldner abwälzbar sind, die Kosten der internen Abwicklung der Forderungen jedoch nicht. Teilweise wurden Tochtergesellschaften gegründet, um dieses Inkasso durchzuführen.
Eine (allerdings abnehmende) Anzahl Amtsgerichte hält die Einschaltung von Inkassobüros unter Hinweis auf das Kostenminimierungsprinzip grundsätzlich für "Kostentreiberei", da die Verfolgung berechtigter Ansprüche durch Rechtsanwälte erfolgen könne.
Der Bundesgerichtshof erteilt am 20.10.2005 der Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren vor Gericht hier eine klare Absage :
BGH (Az. VII ZB 53/05). Zitat: Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht. [1]
Vorgehensweise gegenüber Inkassobüros
Verbraucherschützer empfehlen folgende Punkte im Umgang mit Inkassobüros.
Unstrittige Forderungen unverzüglich begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden
Das Inkassobüro ist verpflichtet, nachzuweisen, dass es wirklich im Auftrag des Gläubigers tätig ist. Hierzu sollte es eine Abtretungserklärung oder eine Inkassovollmacht vorlegen. Kopien dieser Dokumente sind nicht wirksam.
Ohne einen derartigen Nachweis sollten Zahlungen weiter an den Gläubiger geleistet werden
Bei Zahlungsproblemen hilft die Einschaltung einer Schuldnerberatung
Diese kann auch bei Fragen über die Berechtigung von Gebühren helfen
Image der Inkassobüros
Die Inkassobranche hat in Deutschland teilweise einen schlechten Ruf. Begründet wird dies damit, dass einige ihrer Vertreter mit Methoden arbeiten, die zwar nicht alle illegal, aber zumindest moralisch fragwürdig sind, wie:
Anprangern: Das private und/oder geschäftliche Umfeld des Schuldners wird mit Absicht - auf direktem oder indirektem Wege - über dessen Schulden informiert. Die daraus folgende Blamage und/oder Rufschädigung (die im Geschäftsleben oft auch eine finanzielle Schädigung bedeutet) soll den Schuldner zur "freiwilligen" Zahlung bewegen,
Einschüchterung: Durch Suggerieren massiver juristischer Konsequenzen, mitunter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (letzteres überschreitet die Grenze zur Illegalität)
Bedrohung mit dem wirtschaftlichen Ruin: Durch Geltendmachung von Inkasso-"Gebühren", die mit jedem Schreiben steigen und oft mehrfach höher sind als die zu Recht beanspruchte ursprüngliche Forderung wird dem Schuldner suggeriert, er könne das wirtschaftliche Aus nur durch sofortige Zahlung vermeiden
Bei alledem darf nicht übersehen werden, dass es viele seriöse Inkassounternehmen gibt, die vollkommen berechtigte Ansprüche von Gläubigern verfolgen und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Wirtschaftslebens leisten. Insbesondere Branchen mit massenhaftem Waren- oder Dienstleistungsumschlag wie z.B. Versandhandel, Telekommunikation oder Banken sind auf Inkassounternehmen angewiesen, weil zu große Forderungsausfälle die Preisstabilität gefährden und letztlich von den zahlenden Kunden mitgetragen werden müssen. Ein Indiz dafür, ob ein Inkassounternehmen seriös ist, kann u.a. die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) oder im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände sein, die über die ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder wachen und bei denen man sich ggf. ebenso wie bei den jeweils zuständigen Zulassungsbehörden beschweren kann.
Illegale Schuldeneintreibung
Die Anwender solcher Methoden fallen nicht mehr unter den Geschäftsbegriff Inkassobüro. Es handelt sich üblicherweise um Angehörige des kriminellen Milieus oder der organisierten Kriminalität, wo eine Eintreibung von Schulden auf dem Gerichtsweg nicht möglich ist. Zu den illegalen Methoden gehören:
Selbstjustiz, beispielsweise "Rückholen" der Schulden durch Diebstahl am Besitz des Schuldners, Gewaltanwendung (Straftaten von Sachbeschädigung bis zum Mord),
Androhen der Gewaltanwendung gegen den Schuldner oder diesem nahestehende Personen, Nötigung, d.h. die bloße "Drohung mit einem empfindlichen Übel" - eine strafbare Nötigung kann daher u.U. bereits durch das weiter oben beschriebene "Anprangern" begangen werden.
Auch äußerlich scheinbar legal arbeitende Inkassounternehmen nutzen mitunter den schlechten Ruf der Branche. Dabei wird dem Schuldner suggeriert, das betreffende Inkassobüro oder der Gläubiger verfüge über Verbindungen zum kriminellen Milieu, beispielsweise zu osteuropäischen Mafiaorganisationen. Dies geschieht durch gezielte Äußerungen gegenüber Schuldnern, durch entsprechend gestaltete Internetauftritte (mitunter inklusive des Firmennamens) oder auch durch entsprechend martialisches Auftreten von Mitarbeitern.
Quelle: Wikipedia
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen (Zession). Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner dann tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. Mit dem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist unzulässig. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze. Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen".
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Tätigkeit der Inkassobüros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang; wer nicht über die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zuständig für die Erteilung der Inkassoerlaubnis ist der Präsident des Landgerichts oder der Präsident des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat.
Vielfach arbeiten Inkassobüros mit Privatdetektiven und/oder Anwaltskanzleien zusammen. Die Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien ist die Regel, weil Inkassounternehmen nur außergerichtlich tätig sein dürfen. Um offene Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigt das Inkassounternehmen einen sogenannten Schuld- oder Vollstreckungstitel. Dieser kann durch Klage vor Gericht oder über das gerichtliche Mahnverfahren erlangt werden.
Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro handelt dann aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, verbleibt beim Gläubiger.
Der Gläubiger verkauft seine Forderung (mit einem Abschlag) an das Inkassobüro. Das Inkassobüro handelt aufgrund einer Abtretungserklärung des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, übernimmt das Inkassobüro.
Arbeitsweise von Inkassobüros
Typische Arbeitsmethoden von Inkassobüros sind:
Den Schuldner durch wiederholte briefliche, telefonische oder persönliche Mahnungen zur Zahlung zu bewegen,
durch Zwangsvollstreckung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeizuführen,
die Information des Schuldners über mögliche juristische Folgen seiner Säumigkeit (Klage, Pfändung usw.),
das Auffinden von Werten, die sich im Eigentum des Schuldners befinden und dem Gerichtsvollzieher für eine Pfändung empfohlen werden, z.B. vom Schuldner versteckter Schmuck oder Bankkonten
das Verwerten von Kreditsicherheiten
das Aushandeln und Abwickeln von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen
Statistik Inkassobüros
Es gibt derzeit in Deutschland ca. 750 zugelassene Inkassobüros. Ca. 2/3 sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) organisiert. Nach Angabe des Verbandes wird ein Forderungsvolumen von über 22 Milliarden Euro bewegt. Bei frischen Forderungen liegt die Realisierungsquote bei 50 Prozent.
Kosten des Inkassos
Befindet sich der Schuldner bei Beauftragung eines Inkassobüros bereits in Zahlungsverzug, so hat der Schuldner auch die berechtigten Kosten des Inkassobüros zu tragen.
Die Höhe der Inkassogebühren ist häufig umstritten[1]. Diskutiert werden folgende Aspekte:
Oftmals ist neben der Einschaltung des Inkassobüros auch noch die Einschaltung eines Anwalts notwendig. In diesen Fällen ist lediglich die Berechnung der Anwaltskosten zulässig.
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten existiert für Inkassobüros in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Gebührenstruktur (anders z.B. in Österreich). Inkassobürokosten analog den Rechtsanwaltsgebühren werden im allgemeinen als zulässig erachtet.
Sofern diese von Inkassobüros rechtswidrig zu ungunsten des Schuldners berechnet empfehlen Verbraucherschützer, zunächst nur die Hauptforderung inkl. Zinsen und den unstrittigen Gebühren zu bezahlen.
Bei Kleinbeträgen stehen die so berechneten Gebühren oftmals in einem krassen Mißverhältnis zur Hauptforderung. Bei Beträgen unter 20 € kann es leicht vorkommen, dass die Inkassokosten die Hauptforderung übersteigen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren können die Kosten für die Tätigkeit des Inkassobüros - ähnlich wie Mahngebühren - ganz oder teilweise dem Schuldner auferlegt werden, da das Mahngericht lediglich prüft, ob verlangte Inkassokosten nicht völlig aus dem Rahmen fallen; das Mahngericht prüft jedoch nicht, ob Inkassokosten unzulässigerweise neben vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend gemacht werden. Gegen unzulässige oder überhöhte Inkassokosten im Mahnbescheid kann sich der Schuldner durch einen Teilwiderspruch wehren.
Vorwurf der Kostentreiberei
In der Vergangenheit sind große Gläubiger (insb. Banken) dazu übergegangen, das Inkasso an Inkassobüros auszulagern. Einer der Gründe war, dass die externen Kosten des Inkassobüros auf den Schuldner abwälzbar sind, die Kosten der internen Abwicklung der Forderungen jedoch nicht. Teilweise wurden Tochtergesellschaften gegründet, um dieses Inkasso durchzuführen.
Eine (allerdings abnehmende) Anzahl Amtsgerichte hält die Einschaltung von Inkassobüros unter Hinweis auf das Kostenminimierungsprinzip grundsätzlich für "Kostentreiberei", da die Verfolgung berechtigter Ansprüche durch Rechtsanwälte erfolgen könne.
Der Bundesgerichtshof erteilt am 20.10.2005 der Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren vor Gericht hier eine klare Absage :
BGH (Az. VII ZB 53/05). Zitat: Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht. [1]
Vorgehensweise gegenüber Inkassobüros
Verbraucherschützer empfehlen folgende Punkte im Umgang mit Inkassobüros.
Unstrittige Forderungen unverzüglich begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden
Das Inkassobüro ist verpflichtet, nachzuweisen, dass es wirklich im Auftrag des Gläubigers tätig ist. Hierzu sollte es eine Abtretungserklärung oder eine Inkassovollmacht vorlegen. Kopien dieser Dokumente sind nicht wirksam.
Ohne einen derartigen Nachweis sollten Zahlungen weiter an den Gläubiger geleistet werden
Bei Zahlungsproblemen hilft die Einschaltung einer Schuldnerberatung
Diese kann auch bei Fragen über die Berechtigung von Gebühren helfen
Image der Inkassobüros
Die Inkassobranche hat in Deutschland teilweise einen schlechten Ruf. Begründet wird dies damit, dass einige ihrer Vertreter mit Methoden arbeiten, die zwar nicht alle illegal, aber zumindest moralisch fragwürdig sind, wie:
Anprangern: Das private und/oder geschäftliche Umfeld des Schuldners wird mit Absicht - auf direktem oder indirektem Wege - über dessen Schulden informiert. Die daraus folgende Blamage und/oder Rufschädigung (die im Geschäftsleben oft auch eine finanzielle Schädigung bedeutet) soll den Schuldner zur "freiwilligen" Zahlung bewegen,
Einschüchterung: Durch Suggerieren massiver juristischer Konsequenzen, mitunter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (letzteres überschreitet die Grenze zur Illegalität)
Bedrohung mit dem wirtschaftlichen Ruin: Durch Geltendmachung von Inkasso-"Gebühren", die mit jedem Schreiben steigen und oft mehrfach höher sind als die zu Recht beanspruchte ursprüngliche Forderung wird dem Schuldner suggeriert, er könne das wirtschaftliche Aus nur durch sofortige Zahlung vermeiden
Bei alledem darf nicht übersehen werden, dass es viele seriöse Inkassounternehmen gibt, die vollkommen berechtigte Ansprüche von Gläubigern verfolgen und damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Wirtschaftslebens leisten. Insbesondere Branchen mit massenhaftem Waren- oder Dienstleistungsumschlag wie z.B. Versandhandel, Telekommunikation oder Banken sind auf Inkassounternehmen angewiesen, weil zu große Forderungsausfälle die Preisstabilität gefährden und letztlich von den zahlenden Kunden mitgetragen werden müssen. Ein Indiz dafür, ob ein Inkassounternehmen seriös ist, kann u.a. die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) oder im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände sein, die über die ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder wachen und bei denen man sich ggf. ebenso wie bei den jeweils zuständigen Zulassungsbehörden beschweren kann.
Illegale Schuldeneintreibung
Die Anwender solcher Methoden fallen nicht mehr unter den Geschäftsbegriff Inkassobüro. Es handelt sich üblicherweise um Angehörige des kriminellen Milieus oder der organisierten Kriminalität, wo eine Eintreibung von Schulden auf dem Gerichtsweg nicht möglich ist. Zu den illegalen Methoden gehören:
Selbstjustiz, beispielsweise "Rückholen" der Schulden durch Diebstahl am Besitz des Schuldners, Gewaltanwendung (Straftaten von Sachbeschädigung bis zum Mord),
Androhen der Gewaltanwendung gegen den Schuldner oder diesem nahestehende Personen, Nötigung, d.h. die bloße "Drohung mit einem empfindlichen Übel" - eine strafbare Nötigung kann daher u.U. bereits durch das weiter oben beschriebene "Anprangern" begangen werden.
Auch äußerlich scheinbar legal arbeitende Inkassounternehmen nutzen mitunter den schlechten Ruf der Branche. Dabei wird dem Schuldner suggeriert, das betreffende Inkassobüro oder der Gläubiger verfüge über Verbindungen zum kriminellen Milieu, beispielsweise zu osteuropäischen Mafiaorganisationen. Dies geschieht durch gezielte Äußerungen gegenüber Schuldnern, durch entsprechend gestaltete Internetauftritte (mitunter inklusive des Firmennamens) oder auch durch entsprechend martialisches Auftreten von Mitarbeitern.
Quelle: Wikipedia